Privatinsolvenz anmelden
Wir bereiten Ihr Insolvenzverfahren in drei Schritten vor:
Anfangs wird der aktuelle Stand der Verbindlichkeiten ermittelt. Dazu werden Unterlagen zu den einzelnen Forderungen benötigt, z.B. jeweils das letzte Mahnschreiben. Sie können diese in Papier oder digitaler Form übersenden. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie alle Gläubiger kennen, holen wir zusätzlich Auskünfte z. B. bei der Schufa für Sie ein.
Anschließend setzen wir uns für Sie mit allen Gläubigern in Verbindung und fordern diese zur schriftlichen Mitteilung des jeweils aktuellen Forderungsstands auf. Gemäß § 305 Abs. 2 InsO sind die Gläubiger zur Mitwirkung verpflichtet und haben ihre Forderungen nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten aufzuschlüsseln.
Daraufhin kann auf Grundlage der ermittelten Forderungen ein Einigungsversuch mit den Gläubigern durchgeführt werden. Der Versuch ist für einen Verbraucherinsolvenzantrag vorgeschrieben. Dann bescheinigen wir das Scheitern der Einigung als Voraussetzung für den Insolvenzantrag gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
Bei dem Versuch der Einigung handelt es sich um das Angebot eines Gesamtvergleichs unter Beteiligung aller Gläubiger. Den Inhalt und die Erfolgsaussichten des Angebots besprechen wir vorab mit Ihnen im Detail.
Falls Sie aktiv selbständig tätig sind oder wegen einer früheren Selbständigkeit kein Verbracuher-, sondern ein Regelinsolvenzantrag zu stellen ist, kann die Insolvenz auch ohne vorherigen Einigungsversuch beantragt werden.
Schließlich erstellen wir für Sie nach einer ausführlicher Beratung den Insolvenzantrag. Dabei sind genau genommen drei Anträge zu stellen, und zwar auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, auf Erteilung der Restschuldbefreiung und in aller Regel auf Stundung der Verfahrenskosten.
Sie erhalten alle erforderlichen Unterlagen unterschriftsfertig zugesandt. Schließlich reichen wir den Antrag für Sie bei dem zuständigen Insolvenzgericht ein. Den Beschluss des Gerichts über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten Sie meistens innerhalb weniger Wochen.