Zum Hauptinhalt springen

Anwaltskosten

Unser Büro bietet Ihnen die umfassende Begleitung in der Privatinsolvenz durch einen Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Das Erstgespräch ist kostenfrei und Sie können sich in Ruhe über den Ablauf der Privatinsolvenz informieren.

Wenn Sie sich danach entscheiden, das Insolvenzverfahren gemeinsam mit unserer Fachanwaltskanzlei zu beantragen, fällt eine Kostenpauschale für die Vorbereitung und Eröffnung der Insolvenz an:

Pauschale Privatinsolvenz inkl. 20 Gläubiger

EUR 900,00 inkl. MwSt.


je angefangene weitere 10 Gläubiger zuzüglich

EUR 150,00 inkl. MwSt.

Durch die Pauschale sind alle Anwaltskosten bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgedeckt, insbesondere folgende Leistungen:

  • Umfassende Beratung und Klärung aller Fragen
  • Ermittlung der aktuellen Forderungshöhen
  • Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs
  • Ausstellen der Bescheinigung nach § 305 InsO
  • Vorbereitung und Erstellung des Insolvenzantrags
  • Vertretung im Insolvenzantragsverfahren bis zur Verfahrenseröffnung

Kostenlose Erstberatung

Jetzt informieren